Verwaltung der Garten-Charta durch eine Gemeinde oder eine Anwohnergruppe

Drei Eichhörnchen

Beitrittsformular zur Garten-Charta für Kollektive

Mehr Natur bedeutet höhere Wohnqualität

Die beliebtesten Wohnquartiere sind meist Altbaugebiete mit vielen Grünräumen. Hier gibt es noch grosse Anwesen mit Blumenwiesen und Unterholz. In den Parks laden grosse Bäume mit ihrem Blütenduft oder als Schattenspender zum Spazierengehen ein. Und die Gärten sind oft durch alte, mit Efeu überwachsenen Mauern oder durch abwechslungsreichen Hecken, in denen Vögel zwitschern, voneinander abgetrennt.

Moderne Quartiere, in denen Häuser dichter beieinander stehen und die Vegetation noch jünger ist, können dieselben Qualitäten erlangen, wenn darauf geachtet wird, dass einheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden, und die Bewohner ihre Gärten so unterhalten, dass Vögel und kleine Wildtiere darin leben können.

Die Garten-Charta verfolgt zwei Ziele: Einerseits möchte sie verhindern, dass Altbauquartiere ihre Fauna und Flora unter dem Druck der Verstädterung verlieren. Gleichzeitig versucht sie die neuen und dichter bewohnten Quartiere naturnah zu gestalten.

Der Vorteil des gemeinsamen Handelns

Zwei BlaumeisenDas Überleben von Eichhörnchen, Vögeln und eines grossen Teils der Kleinfauna hängt von der Grösse ihrer Territorien ab. Ein einziger Garten von 1000 m2 kann noch so einladend gestaltet sein: Er ist für eine Igelfamilie oder ein Meisenpaar viel zu klein. Deshalb ist es so wichtig, ein Netz aus vielen aneinandergrenzenden Parzellen zu schaffen, die mit Durchgängen untereinander verbunden sind, damit die Tiere nicht die Strasse überqueren müssen. Und aus diesem Grund kommt die Garten Charta im Idealfall in einer Wohnstrasse, einem Quartier oder einer Gemeinde zur Anwendung. Sie kann von einer Anwohnergruppe, einem Quartierverein oder von der Gemeinde verwaltet werden.

Die kollektive Verbreitung der Garten-Charta kann unterschiedliche Formen haben (die Aufzählung ist nicht vollständig):

  • für die Charta werben (Lokalzeitung, Internet, Ausstellungen, Schulen...) – zwei Poster sowie einen Faltprospekt können kostenlos heruntergeladen werden;
  • Exemplare der Charta (Seite 1 bis 7) sowie die Verpflichtungserklärung auf Seite 8 ausdrucken (nicht vergessen als Rücksendeadresse diejenige der Gemeinde oder der Anwohnergruppe anzugeben);
  • die Charta an Personen oder Institutionen verteilen, die die Prinzipien anwenden möchten;
  • die unterzeichneten Verpflichtungen einsammeln und ein Verzeichnis der Unterzeichner führen;
  • Embleme verteilen und eventuell helfen sie anzubringen und zu pflegen;
  • die Unterzeichner über die Anwendung der Charta informieren und beraten;
  • den Unterzeichnern helfen, einheimische Wildpflanzen, schöne Steine oder dekorative Wurzel- oder Holzstrünke zu finden;
  • die Unterzeichner über die Entwicklung der Charta informieren und ihre Beobachtungen über Fauna und Flora zusammentragen;
  • bei Veranstaltungen auch Anlässe organisieren, die über die Themen der Charta informieren: z.B. Vorträge, Fotowettbewerbe, Abgabe von lokalen "Heublumen" (Wiesenblumen), Verkauf von wilden einheimischen Pflanzen etc.
  • Beispiele der repräsentativen Aktivitäten im Newsletter der Garten-Charta anschauen" (auf französisch) und diese Orte besuchen:

Download der Garten-Charta

Embleme der Garten-Charta

Poster und Faltprospekt

Dialog und Kontakt zwischen Nachbarn fördern

Zwei EidechsenDie Verwaltung der Garten-Charta durch eine Gemeinde oder einen Verein fördert die sozialen Kontakte unter den Nachbarn nicht zuletzt deshalb, weil ihre Gärten untereinander vernetzt sind. Sie ermöglicht auch den Austausch von Wissen, Pflanzen oder Material (Steine, Äste, Laub), um lebensfreundlichere Bedingungen für die Kleinfauna zu schaffen.

Erfahrungen austauschen

Haben Sie die Garten-Charta in Ihrer Region bekannt gemacht? Herzlichen Dank, dass Sie energie-umwelt.ch darüber informieren. Wir freuen uns auch über die Mitteilung Ihrer Erfahrungen, der Umsetzungen und der guten Beispiele, die für weitere Interessierte wertvoll sein können (Fotos willkommen).


Auskünfte

  • energie-umwelt.ch
    Garten-Charta
    Rue du Tunnel 7
    CH-1227 Carouge
    Tel. +41 22 809 40 59
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