Egal, ob Sie in einem Einfamilienhaus oder einem Miethaus wohnen: Treten Sie der Garten-Charta bei, um einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt zu leisten.
Gartenbesitzer wie auch Bewohner von Mietshäusern, deren Anwesen von einem – wenn auch kleinen – Grünraum umgeben ist, sind dazu aufgerufen, der Garten-Charta (pdf 2,3Mo) beizutreten und ihr Emblem für alle gut sichtbar anzubringen. Die Garten-Charta kann auf der Site energie-environnement.ch heruntergeladen werden. Sie beinhaltet zehn nützliche Massnahmen zur Bepflanzung, zum Rasen- und Heckenschnitt sowie für eine Grundstückspflege, die Igeln, Vögeln und der einheimischen Kleintierwelt im Allgemeinen zu Gute kommt.
Verdichteter Lebensraum auf Kosten der Natur
Das Artensterben findet nicht nur in den Tropen statt. Der Verlust an Biodiversität betrifft auch die Schweiz, unter anderem weil naturbelassene Flächen, die neben Wohngebieten liegen, dem Druck der Verstädterung weichen müssen. Hinzu kommt, dass grosse Grundstücke in kleine unterteilt werden, was zur Folge hat, dass wild wachsende Hecken, alte Bäumbestände, Blumen- und Magerwiesen sowie Haufen aus Ästen und Steinen, die so wichtig sind für das Überleben und die Fortpflanzung von Kleintieren, verschwinden. Zur Abgrenzung der neuen Grundstücke werden allzu oft für Igel unüberwindbare Mauern und Drahtzäune aufgestellt. Dabei sollte man es diesen Insektenfressern gerade ermöglichen, sich ungehindert in mehreren Gärten zu bewegen, auch um die Begegnung zwischen den Geschlechtern zu vereinfachen.
Alle Gärten können der Charta beitreten
Die Garten-Charta ermuntert Nachbarn, ihre Zäune mit Durchgängen von etwa zwölf Zentimetern zu versehen. So können kleine Tiere von einem Garten in den anderen gelangen, ohne Strassen überqueren zu müssen, auf denen sie ihr Leben riskieren. Die Garten-Charta ist weder Label, noch juristisches Dokument: Mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet man sich jedoch “moralisch” ihren Prinzipien zu folgen, und dieses Engagement ist am Emblem erkennbar, das für alle gut sichtbar ausgehängt wird. Die Charta lässt sich auf jedem Terrain anwenden – egal ob gross oder klein und unabhängig von bereits bestehender oder neuer Bepflanzung. Auch ein Garten, der nur aus einer Kirschlorbeerhecke, einem kurz geschnittenen Rasen und exotischen Rhododendren besteht, kann ohne grossen Aufwand naturfreundlicher gestaltet werden: zum Beispiel mit dem Verzicht auf Pestizide, mit einem Streifen von etwas höher stehendem Gras und einer Aussenbeleuchtung, die nach 22 Uhr abgeschaltet wird. Ergibt sich die Gelegenheit neue Büsche zu setzen, sind einheimische Wildpflanzen eine gute Entscheidung.
Gemeinsames wie auch individuelles Handeln
Die Garten-Charta wird von einer Gemeinde, einem Quartierverein oder einer Anwohnergruppe verwaltet. Eines ihrer Ziele besteht darin, die Gärten untereinander zu vernetzen, denn eine Igel- oder eine Meisenfamilie benötigt einen Lebensraum, der grösser ist als ein einziges Gartengrundstück. Die Charta nimmt aber nicht nur Gärten in ihren Verbund auf, sie ermöglicht auch neue soziale Kontakte zwischen den Nachbarn desselben Quartiers. Mehrere Gemeinden und Vereine in der Westschweiz haben bereits Pilotversuche verwirklicht und jedem Unterzeichner ein Emblem offeriert. Um die Charta zu unterzeichnen, muss man nicht warten, bis ein Organ in der Nähe ihre Verwaltung übernommen hat. Jede Person kann ihr ab sofort individuell beitreten und ein Emblem aus Lärchenholz bestellen, das im Geschützten Atelier Fovahm in Sitten hergestellt wird (CHF 29.-, Porto inbegriffen). Alle, die ihr Schild selber herstellen möchten, können das Logo der Charta kostenlos herunterladen.