Elektrische oder elektronische Geräte kaufen
Energieetikette – Erklärungen zu den Angaben auf dieser Etikette, welche Auskunft gibt über die Stromverbrauchskriterien von grossen Haushaltsgeräten, Fernsehgeräten, Kaffeemaschinen und Beleuchtungsmitteln. Die Seite verweist auch auf einen Einkaufsführer.
www.topten.ch – Wie der Name bereits sagt, stellt diese Site eine Hitliste von Geräten hinsichtlich ihrer Energieeffizienz auf. Beachten Sie auch die Kaufempfehlungen.
www.labelinfo.ch – Hier findet man alles Wissenswerte über 130 Labels, darunter solche, die auf elektrischen und elektronischen Geräten angebracht sind: Wer hat das Label geschaffen? Von wem wird es empfohlen? Was sagt es aus? Auf der Website kann man nach Produkt oder nach Label suchen.
Elektrische oder elektronische Geräte entsorgen
• Kostenlose Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen
Seit 1998 wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass elektrisch betriebene Geräte (mit Strom aus der Steckdose, Batterien, Akkus), nicht in den Abfalleimer geworfen bzw. in die Kehrichtverbrennungsanlage gebracht werden dürfen – und zwar unabhängig davon, ob sie klein (z.B. Mobiltelefon) oder gross (z.B. Waschmaschine) sind. Solche Geräte dürfen auch nicht mit dem Sperrgut entsorgt werden. Gemäss der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), sind die Verkäufer, Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, gebrauchte Geräte, die denen ähnlich sind, die sie im Angebot haben, kostenlos zurückzunehmen – auch wenn man kein anderes dafür kauft, und selbst wenn man das zu entsorgende Gerät an einer anderen Verkaufsstelle erstanden hat. Die Liste umfasst insbesondere :
- Unterhaltungselektronik
- Geräte für Bürotechnik, Informatik und Telekommunikation
- Kühlschränke und Gefriergeräte
- Haushaltsgeräte
- Arbeitsgeräte
- Freizeit- und Sportausrüstung
- Spielzeug
- Leuchten / Beleuchtungskörper
- Leuchtmittel (ausser Glühlampen)
Zusätzliche, nicht direkt mit den Geräten verbundene Elemente wie Schalter, Kabel, Bildschirme, elektrische Adapter etc. – müssen ebenfalls recycelt werden. Hingegen sind Druckerpatronen und Toner für Fotokopiergeräte, Fotofilme und Speichermedien (Magnetbänder, Disketten, CDs, DVDs) nicht von der VREG betroffen. Viele Läden und Sammelstellen der Gemeinden nehmen diese gebrauchten Produkte jedoch trotzdem zurück, denn es ist besser, sie nicht in den Abfall zu werfen: Sie können Schwermetalle oder Schadstoffe enthalten, die von den Kehrichtverbrennungsanlagen nicht eliminiert werden können.
Das Geräterecycling wird durch die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) finanziert, die im Verkaufspreis inbegriffen ist. Es wird von den Organisationen SWICO und SENS bereitgestellt und organisiert.
Falls Sie nicht wissen, was mit einem schwer transportierbaren, sperrigen Gerät oder was mit anderen, speziellen Abfällen zu tun ist, können Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung wenden. In der Regel sind auf den Internet-Seiten der Gemeinden alle notwendigen Angaben ersichtlich.
Weitere Informationen
Elektrische und elektronische Abfälle – Auf der Site des Bundesamts für Umwelt (BAFU).
e-Recycling – Kooperation der Stiftungen SLRS (Stiftung Licht Recycling Schweiz) und SENS (Stiftung Entsorgung Schweiz).
Swico Recycling – Entsorgung von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten (Bürotechnik, Unterhaltungselektronik, Telekommunikation).
Stiftung SENS – Förderung und Organisation der Entsorgung von Geräten hinsichtlich ihrer Wiederverwertung.
Wir danken Ihnen für den Vorschlag weiterer empfehlenswerter Links: