Ein Elektromotor, eine Batterie und ein wenig Elektronik
Im Handel sind diverse Modelle von E-Bikes (Elektrovelos) erhältlich. Sie unterscheiden sich durch den Motor, der sich entweder in der Nabe des Hinterrads, in der Nabe des Vorderrads oder am Tretlager befindet, sowie durch die Position der Batterie. Etwas besser versteckt ist die Elektronik, mit welcher der Anteil der Tretunterstützung durch den Motor gesteuert wird, obwohl es sich um ein äusserst wichtiges Element handelt. Einige Marken haben ein Kit im Angebot, das man auf normale Fahrräder montieren kann. Der Akku ist in der Regel abnehmbar, um zu Hause oder am Arbeitsplatz (mit Hilfe eines Ladegeräts) neu geladen zu werden.
Berühren Sie die Links im Text und die Symbole.
Mehrere zugelassene Kategorien
E-Bikes, deren Leistung 500 Watt nicht übersteigt, dürfen ohne Nummernschild gefahren werden, wenn die elektrische Tretunterstützung nicht mehr als 25 km/h beträgt (20 km/h für Fahrräder, die ohne Pedalbetätigung – also mit reiner Motorkraft – fahren). Es besteht keine obligatorische Helmpflicht, und sie dürfen ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren werden – Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen allerdings einen Fahrausweis. Ab Mai 2012 ist die Vignette nicht mehr obligatorisch.
Für E-Bikes, deren elektrische Tretunterstützung es ermöglicht, schneller als 25 km/h und bis zu 45 km/h zu fahren (maximale Leistung bis 1000 Watt) wird ein gelbes Nummernschild verlangt. Fahren Sie ein solches Bike, brauchen Sie einen Führerschein für Motorfahrräder oder für Fahrzeuge einer höheren Kategorie. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch (Fahren Sie ein E-Bike, das 20 km/h ohne elektrische Pedalunterstützung überschreitet, müssen Sie einen Motorradhelm tragen).
Schnelle E-Bikes: Helmtragen obligatorisch
Es besteht, wie bei normalen Fahrrädern, keine Helmpflicht beim Steuern eines E-Bikes mit Pedalunterstützung bis 25 km/h. Das Tragen eines Helms wird aber wärmstens empfohlen, denn sein Nutzen wurde nachgewiesen: drei Viertel der tödlichen Unfälle mit Velos sind auf Kopfverletzungen zurückzuführen – vor denen ein Helm effizient geschützt hätte, auch wenn zwischen den im Handel erhältlichen Modellen grosse Unterschiede bestehen.
Fahren Sie hingegen ein schnelles E-Bike, dessen Pedalunterstützung über 25 km/h liegt und bis maximal 45 km/h reicht, müssen Sie obligatorisch einen Fahrradhelm tragen. Das ist ganz in Ihrem Interesse, denn mit schnellen E-bikes ist man statistisch gesehen mehr Risiken ausgesetzt.