Was im Strassenablauf landet, kann auf direktem Weg in den Fluss gelangen

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Strassendole

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Eingangstor zur Welt der Fische.

In der Schweiz wird praktisch das gesamte Abwasser in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gesammelt, wo es zu einem grossen Teil gesäubert und aufbereitet wird, bevor es wieder in Seen oder Flüsse zurückgeleitet wird. Aber aufgepasst: "geklärt" bedeutet nicht "rein". Nach der Klärung in den ARAs ist das behandelte Abwasser immer noch schmutziger als dasjenige in den natürlichen Wasserläufen, in die es eingeleitet wird. Bei starken oder lange anhaltenden Niederschlägen haben einige ARAs zudem Mühe, die Abwässer zu klären, da sie dann durch die enorme Menge des einfliessenden Regenwassers überlastet sind.

Aus diesem Grund ist die Schweiz – dem Beispiel ihrer Nachbarländer folgend – seit den 1960-er Jahren daran, Schritt für Schritt ein zweites Kanalisationsnetz für "Sauberwasser" (oder "Meteorwasser") zu errichten, das vom Abwasser getrennt ist. Das darin gesammelte Regenwasser wird also nicht in eine ARA geleitet, sondern fliesst unbehandelt direkt in die Natur zurück. Ein Gebäude ist an einem "Trennsystem" angeschlossen, wenn seine Abwasserleitungen in zwei getrennte Kanalisationsnetze führen. In der Meteorwasserkanalisation läuft das Regenwasser zusammen, das auf Strassen, Plätzen, Parkflächen, Dächern und Terrassen anfällt; dieses Netz fasst auch das Drainagewasser aus dem Boden rund um Gebäude oder Landflächen, die man trocken halten will.


Das Kanalisationsnetz für Sauberwasser sammelt das Regenwasser, das von Dächern, versiegelten (wasserundurchdringlichen) Flächen und aus Drainagen zusammenläuft. Es wird direkt in die Natur zurückbefördert, ohne zuvor eine Abwasserreinigungsanlage durchlaufen zu haben. (Gemäss dem Gesetz dürfte dieses Wasser nicht direkt in Flüsse eingeleitet werden, sondern müsste erst in dem am Gewässer angrenzenden Boden versickern und somit gefiltert werden.)



Die Reinigungsmittel, mit denen dieses Auto gewaschen wird, landen im Fluss...




Unkrautvernichtungsmittel und Insektizide können via Drainage oder Strassenentwässerung die Gewässer verschmutzen.

In der Schweiz ist bereits mehr als ein Drittel der städtischen Gebiete an das "getrennte" Kanalisationsnetz angeschlossen – innerhalb Europas ist es das am weitesten entwickelte System. Es wird im Zuge der Kanalisationserneuerung und der Neubauten erweitert. Die zwei restlichen Drittel der Kanalisation sind noch im "Mischsystem" in Gebrauch, in welchem Meteor- und Abwasser aus Wohnungen und Betrieben zusammenfliessen.

Auch "Sauberwasser" kann schmutzig sein

Nachdem das Regenwasser über die Strassen oder Parkflächen geflossen ist, kann es durch Schmutzpartikel auf dem Boden verunreinigt sein. Deshalb empfiehlt das Gewässerschutzgesetz (GSchG), das Meteorwasser im Gelände oder über eine biologisch aktive Bodenschicht versickern zu lassen, bevor es in Flüsse oder Seen geleitet wird. Je nach anfallender Menge muss es auch erst in einem Rückhaltebecken gesammelt werden, damit die Gewässer bei starken Gewitterregen nicht überlastet werden – sonst vergrössert sich das Überschwemmungsrisiko.

Deshalb kann alles, was man auf den asphaltierten Boden wirft – Trottoir, Strasse, Parkplatz oder Terrasse – direkt bei den Fischen landen. Und "bei den Fischen" bedeutet nichts anderes als "in unserem Trinkwasser", denn unser Hahnenwasser stammt zum grössten Teil aus Seen und Grundwasser (das ebenfalls von den Flüssen und Seen gespiesen wird).

Tragen Sie deshalb Sorge, dass beim Gärtnern, Basteln oder bei Arbeiten im Freien keine schädlichen Produkte in Dolen an Weg- und Strassenrändern, in Dachrinnen, Rinnsteine oder andere Abflüsse gelangen. Alle Reinigungsmittel – auch die gut biologisch abbaubaren – sind umweltschädlich, wenn sie direkt in die Gewässer gelangen, ohne vorher eine Abwasserreinigungsanlage durchlaufen zu haben. Wasserpflanzen, Algen, die Tiere im und am Wasser sind in der Tat höchst empfindlich. Sie verenden, wenn sie mit Unkrautvernichtungsmitteln, Pestiziden und Verschmutzungen wie Heiz- und Motorenöl in Kontakt kommen. Auch die aggressive, alkalische Schärfe von Zement tötet sie, wenn Betonmischgeräte und -wannen neben Dolen ausgewaschen werden...

Das Gesetz schützt unsere Gewässer

Das schweizerische Gewässerschutzgesetzt "untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen". Dieses Verbot betrifft ein breites Spektrum an Substanzen: Pflanzenschutzmittel, Farben und Lösungsmittel, Treibstoffe und Öle, Javel-Lauge, Abfälle... sogar die ganz kleinen wie Zigarettenstummel.

Es ist deshalb aus gutem Grund verboten, sein Auto in der Strasse oder ausserhalb an dafür vorgesehenen Plätzen zu waschen (Autowaschplätze von Garagen haben ein spezielles Auffangsystem, das Mineralöl vom Schmutzwasser trennt). Seit 2001 dürfen in der Schweiz Privatpersonen Unkrautvernichtungsmittel nicht mehr zur Unkrautbekämpfung in Zufahrtsstrassen, Wegen und Parkplätzen verwenden – egal, ob diese geteert, mit Platten belegt sind oder aus Kopfsteinpflaster oder Kies bestehen. Diese Regelung gilt auch für bewachsene und unbewachsene Strassen- und Wegränder sowie Dächer und Terrassen.

Dolen sind kein Abfalleimer

Kurz gesagt: die Dolen an den Strassenrändern dürfen nicht mehr als "Abfalleimer" betrachtet werden. Vielmehr sind sie Eintrittstüren in den Lebensraum der Fische – woraus wir unser Trinkwasser beziehen.

Trink- und Abwasser

Gebrauchte Batterien und Akkus zurückbringen ist Pflicht

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Batterien und Akkus

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Gebrauchte Batterien und Akkus zurückbringen ist Pflicht.

Batterien und Akkus sind "Sonderabfall"

Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 8000 Tonnen Batterien und Akkus verkauft. Sind sie leer und verbraucht, gelten sie als "Sonderabfall", denn sie können Wasser, Boden und Luft verschmutzen. Sie enthalten nämlich aggressive Salzlösungen, Metalle, welche die Gesundheit aller Lebewesen bedrohen (Cadmium, Mangan, Quecksilber, Nickel, Blei, Zink etc.), sowie problematische Synthesestoffe wie Flammschutzmittel, die sich störend auf unser Hormonsystem auswirken können. Zwar enthalten die im Handel erhältlichen Batterien und Akkus praktisch kein Quecksilber und kein Cadmium mehr – beides sind ausgesprochen giftige Metalle. Aber in vielen Haushalten sind noch immer etliche alte Batterien vorhanden, die irgendwo ein vergessenes Dasein fristen: Zum Beispiel in Schubladen oder in nicht mehr benutzten Gegenständen wie in alten Fernbedienungen und Quarzuhren, in uninteressant gewordenen kleinen Spielzeugen, die leuchten oder Töne von sich geben, in ausrangierten Rasierapparaten oder auch in musikalischen Glückwunschkarten...

Die schweizerische Gesetzgebung verbietet, dass Batterien oder Akkus zusammen mit Haushaltabfällen verbrannt werden. Denn selbst die grosse Hitze in den Kehrichtverbrennungsanlagen kann nicht alle gefährlichen Substanzen zerstören: Bestimmte Stoffe gelangen mit den Abgasen in die Umwelt, andere verschmutzen das Reinigungswasser der Rauchgaswäsche (die Kehrichtverbrennungsanlagen sind mit Filtervorrichtungen und Rauchgasreinigungen ausgerüstet), wiederum andere finden sich in den Schlacken wieder, die auf Deponien landen.

Deshalb verpflichtet das Gesetz nicht nur die Händler, welche Batterien und Akkus verkaufen, zur kostenlosen Rücknahme derselben sowie zur Weitergabe an fachgerechte Recycling- bzw. Entsorgungsanlagen, sondern es verpflichtet auch den Käufer, sie in die Verkaufstellen oder Sammelstellen zurückzubringen.

Extraktion der Metalle aus gebrauchten Batterien in der Fabrik Batrec in Wimmis (Bern). Daraus entstehen Barren aus Ferro-Mangan und Zink sowie Quecksilber (in Flaschen), die wiederverwendet werden können. Schlacken, die sich nicht weiter zersetzen, werden auf Deponien entsorgt.  Fotos: Batrec

Recycling im Preis enthalten

Um den gesamten Recycling-Prozess zu finanzieren, ist eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) im Kaufpreis von neuen Batterien und Akkus enthalten – auch in solchen, die bereits in einem Gerät wie zum Beispiel einem Mobiltelefon oder Computer enthalten sind. Diese Gebühr wird von INOBAT (Interessenorganisation Batterieentsorgung) verwaltet und entspricht einem Betrag von CHF 2,50 pro Jahr und Einwohner. Die gebrauchten und gesammelten Batterien und Akkus werden nach Wimmis in die Batrec Industrie AG im Kanton Bern transportiert. In dieser hochtechnologischen Giesserei werden Metalle und Salze zurückgewonnen und stehen für den erneuten Gebrauch zur Verfügung. Ausserdem werden Synthesestoffe vollumfänglich in Spezialöfen verbrannt.

Bringen Sie auch elektrische und elektronische Geräte zurück

Trotz aller Informationen und Infrastrukturen werden noch immer rund 30% der gebrauchten Batterien und Akkus nicht in die Sammelstellen zurückgebracht. Um sich ein Bild von dem jährlich anfallenden Volumen zu machen: dies entspricht einer 2000 km langen Strecke, aus gewöhnlichen, aneinander gereihten Batterien (AA-Format) !

Diese Menge besteht natürlich nicht einzig aus AA-Batterien. Sie besteht aus allen möglichen Arten von Batterien, von grossen, wie sie in Akkuschraubern benötigt werden, bis hin zu den winzigen Knopfbatterien für kleine Damenuhren.

Wirft man ein nicht mehr gebrauchtes elektronisches Gerät in den Abfall, wirft man deshalb oft gleich eine Batterie oder einen Akku mit weg, ohne sich dessen bewusst zu sein. Und man bewegt sich gleich doppelt ausserhalb der Gesetzgebung, denn diese verlangt, dass alle elektrischen und elektronischen Geräte – unabhängig von ihrer Grösse – in Sammelstellen zurückgebracht werden, da ihre Schaltkreise ebenfalls Metalle und Stoffe enthalten, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen.

Allein die Menge macht das Gift

Die meisten der in Batterien und Akkus verwendeten Metalle existieren kaum in freier Form. Man findet sie als Erze in Felsen eingeschlossen und sie sind – zum Glück – kaum in Kontakt mit Lebewesen. Versäumt man es, seine Batterien oder seine elektronischen Geräte zu recyceln, erhöht man die Konzentration dieser Elemente in unserer direkten Umgebung. Von Blei, Quecksilber, Cadmium und anderen Schwermetallen ist bekannt, dass sie auf Nervenzellen stark toxisch wirken. Wissenschaftler befürchten, dass sie in weit kleineren Dosen als bis anhin angenommen schaden können, wenn sie sich mit anderen Schadstoffen wie Pestiziden verbinden.

Es gibt Nachttischlampen, die selbst dann Strom verbrauchen, wenn sie ausgeschaltet sind

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Nachttischlampen

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Es gibt Lampen, die auch ausgeschaltet immer noch Strom verbrauchen.

Viele elektronische Geräte und Beleuchtungseinrichtungen – und dazu gehören auch manche Nachttischlampen – verbrauchen ständig Strom, sogar dann, wenn man sie ausgeschaltet hat. Im Laufe ihrer Lebensdauer verbrauchen solche Lampen deshalb sehr viel Strom für das bisschen Licht, das sie geben. Diese "Stromklau"-Lampen haben eines gemeinsam: sie alle besitzen einen Transformator.

Solche Transformatoren sind dazu da, die elektrische Spannung des Stroms der Steckdose (230 Volt) zu senken, bevor sie eine oder mehrere kleine Halogenlampen (12 oder 24 Volt) oder LEDs (in der Regel 3,5 Volt) speisen. Nun sind Transformatoren aber als sogenannte "Steckernetzteile" sehr häufig im Kabel integriert, und zwar so, dass sie vor dem Lampenschalter liegen. Schaltet man die Lampe aus, bleibt der Transformator eingeschaltet: Er steht unter Spannung und verbraucht ununterbrochen Strom. Horcht man daran, wird der kontinuierliche Strombezug deutlich, denn das Netzteil summt je nach Modell mehr oder weniger gut vernehmbar.

Haben Sie die Lampe vor einigen Jahren preisgünstig gekauft, ist die Chance gross, dass der Transformator eine schlechte Energieeffizienz aufweist, dass er ständig Wärme abgibt und stark brummt. Auf diese Weise werden ununterbrochen zwischen 2 und 5 Watt Strom verbraucht – beziehungsweise doppelt soviel, falls zwei Nachttischlampen neben dem Bett stehen.

Neue Steckernetzteile müssen einen kleineren Verbrauch aufweisen

Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung müssen Lampen, die im Jahr 2010 gekauft wurden, einen Transformator besitzen, der im ausgeschalteten Zustand weniger als 0,5 Watt Strom verbraucht (Verkaufsgeschäfte könnten ihre alten Lagerbestände noch bis Ende 2011 verkaufen). Das scheint wenig zu sein, bedenken Sie aber, dass eine LED-Lampe, die zwar an sich einen geringen Stromverbrauch hat (2 bis 3 Watt), während der gesamten Zeit, in der sie nicht leuchtet, mehr Strom verbraucht als während der kurzen Momente, in denen sie eingeschaltet ist.

Dass die Hersteller den Transformator vor dem Schalter anbringen, geschieht oft aus Kostengründen: So kann ein und dasselbe Lampenmodell in verschiedene Länder geliefert werden, die unterschiedliche Stromspannungen haben (in den USA zum Beispiel beträgt die Spannung der Steckdosen 110 Volt); am Kabel muss einzig das für die jeweilige Verkaufsregion geeignete Steckernetzteil angebracht werden.

Um das Netzteil der Nachttischlampe auszuschalten, kann man es in einer Mehrfachsteckdose mit Kippschalter einstecken, und dieser Schalter dient nun als Lampenschalter: Ist er einmal ausgeschaltet, verbraucht der Transformator keinen Strom mehr. Er verursacht dann weder Lärm, noch produziert er elektromagnetische Felder. Damit man sich so wenig wie möglich den elektromagnetischen Feldern aussetzt, wird sicherheitshalber empfohlen, nicht mit dem Kopf neben einem unter Spannung stehenden Transformator zu schlafen. Aus demselben Grund wird ebenfalls empfohlen, keinen in der Steckdose eingesteckten Radiowecker auf das Nachttischchen zu stellen.

Die Transformatoren mancher Niederspannungs-Nachttischlampen mit Halogenbirnen oder LEDs sind nicht im Kabel integriert, sondern im Lampenfuss versteckt. Aber auch dies garantiert nicht immer, dass die Lampe keinen Strom verbraucht, wenn sie ausgeschaltet ist. Bevor Sie eine solche Lampe kaufen, bitten Sie das Verkaufspersonal, die Lampe am Stromnetz anzuschliessen und horchen Sie am Lampenfuss: Verbraucht der Transformator Strom, wenn die Lampe ausgeschaltet ist, können Sie ihn brummen hören. Dasselbe gilt für Lampen mit einem Dimmer: Ist die Lampe ausgeschaltet, sollte vom Dimmer kein Geräusch zu vernehmen sein – brummt er hingegen, ist dies das Zeichen dafür, dass er weiterhin unter Spannung steht.

Bringen Sie Ihre alte Lampe in eine Sammelstelle

Wenn Sie eine Ihrer alten Lampen oder Ihren alten Radiowecker entsorgen möchten, denken Sie daran, dass elektrische und elektronische Geräte Schwermetalle und chemische Produkte enthalten, die bei einer Entsorgung in der Kehrichtsverbrennungsanlage oder in einer Deponie die Umwelt kontaminieren können. Werfen Sie sie nicht in den Abfalleimer, sondern bringen Sie solche Apparate in eine Sammelstelle.