Jeder Hausbesitzer, der die Energieeffizienz seines Gebäudes verbessern oder seine Heizungsanlage austauschen möchte – oder muss –, um die schädlichen Auswirkungen auf das Klima zu verringern, kann Förderbeiträge beantragen. Die Art der Subventionen, ihre Höhe und die Bedingungen für Ihre Gewährung sind je nach Kanton, in dem das Gebäude steht, unterschiedlich. Es ist auch möglich, finanzielle Unterstützung für ein neu zu errichtendes Gebäude zu erhalten, dessen Energieeffizienz über den gesetzlichen Anforderungen liegen wird.
Es gibt verschiedene Finanzierungsquellen. An erster Stelle ist das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen zu nennen. Dieses Programm wird vollumfänglich durch die Kantone verwaltet, die ein gemeinsames Modell für die Vergabe von Förderbeiträgen festgelegt haben, welches jedoch jeweils an ihre eigene Energiepolitik angepasst ist.
Es gibt auch Zuschüsse von Gemeinden, Energieversorgern und sogar von Banken, die im Hypothekarbereich tätig sind. Um herauszufinden, welche dieser Unterstützungen in Ihrer Region verfügbar sind, geben Sie einfach Ihre Postleitzahl auf der Website energiefranken.ch ein, wo Sie auch Informationen zu Förderprogrammen für Mobilität finden.
Berühren Sie die Wappen, um zu den Informationen der kantonalen Förderbeiträge zu gelangen.
Die Höhe und die Bedingungen für die Gewährung von Fördermitteln variieren nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern auch von Jahr zu Jahr. Und für Hausbesitzer ist es nicht immer einfach, alle Informationen zu verstehen und zusammenzutragen, die benötigt werden, um eine Förderung zu erhalten. Aus diesem Grund sind es häufig Baufachleute, die den Antrag für ihre Kunden stellen.
Photovoltaik-Solarmodule (zur Stromerzeugung) sind nicht Teil des Gebäudeprogramms, obwohl ihre Installation von den Kantonen gefördert wird. Die finanzielle Unterstützung erfolgt über Pronovo und/oder den lokalen Stromversorger, manchmal auch durch die Gemeinden. Solarfachleute wissen in der Regel sehr gut, welche Schritte zu unternehmen sind.
Die untenstehende interaktive Illustration fasst zusammen, was Sie über die Fördermittel des Gebäudeprogramms wissen sollten. Da es sich hierbei um allgemeine Angaben handelt, verlässt man sich am besten auf die von den Kantonen bereitgestellten Informationen.
Berühren Sie die Nummern und Logos, um mehr über die Subventionen und ihre Bedingungen zu erfahren.
1. Dachisolation
Fördermittel können gesprochen werden, wenn die Energieeffizienz der Wärmedämmung grösser ist als vom Gesetz vorgegeben. Die Einheit, welche die Energieeffizienz der Wärmedämmung bestimmt, ist der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient): je kleiner der U-Wert, desto besser die Isolation. Um Förderbeiträge für die Dachisolation zu erhalten muss der U-Wert kleiner oder gleich 0,20 sein – wobei der gesetzliche Minimalwert für eine Sanierung bei 0,25 liegt.
2. Wärmedämmung der Aussenwände
Fördermittel können gesprochen werden, wenn die Energieeffizienz der Wärmedämmung grösser ist als vom Gesetz vorgeschrieben. Die Einheit, welche die Energieeffizienz der Wärmedämmung bestimmt, ist der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient): je kleiner der U-Wert, desto besser die Isolation. Um Förderbeiträge für die Wärmedämmung der Aussenwände zu erhalten, muss der U-Wert kleiner oder gleich 0,20 sein – wobei der gesetzliche Minimalwert für eine Sanierung bei 0,25 liegt.
3. Isolation von unteren Mauerteilen und Bodenplatten "gegen Erdreich"
"Gegen Erdreich" bedeutet, dass das wärmegedämmte Element nicht im Kontakt mit der Aussenluft steht, sondern mit dem Erdreich. Ob eine Subvention gewährt wird hängt einerseits davon ab, wie tief das Isolationsmaterial in den Boden reicht und andererseits von der Energieeffizienz, welche die Wärmedämmung bringen wird (U-Wert).
Die Isolation von Kellerböden wird bei der Vergabe für die Fördermittel berücksichtigt (denn es handelt sich um eine Isolation "gegen Erdreich"). In Regionen, wo das radioaktive Gas Radon natürlicherweise aus dem Boden austritt, muss der Dichte des Dämmmaterials besonders Sorge getragen werden.
4. Wärmedämmung der obersten Geschossdecke
Bei der Isolation der obersten Geschossdecke des Gebäudes sprechen die Techniker von einer Wärmedämmung "gegen die kalte Seite", denn die auf dem Boden im Dachraum angebrachten Dämmelemente isolieren gegen das Dachvolumen im Gebäudinnern, das ungeheizt bleibt. Diese Wärmedämmung wird nicht vom Gebäudeprogramm subventioniert, wenn sie alleine durchgeführt wird. Diese Massnahme kann nur dann mit Förderbeiträgen unterstützt werden, wenn zusätzliche Sanierungsarbeiten im Bereich der Gebäudehülle und/oder den technischen Installationen vorgenommen werden.
Unterstützungsbeiträge können hingegen für die energetische Sanierung des Dachstuhls (Auf-, Zwischen-, Untersparrendämmung) sowie der Giebelmauern gesprochen werden.
5. Isolation der Kellerdecke
Auch hier sprechen die Techniker von einer Wärmedämmung "gegen die kalte Seite", denn die Dämmelemente isolieren das Gebäude gegen den Kellerraum hin, der nicht geheizt wird. Diese Wärmedämmung wird nicht vom Gebäudeprogramm subventioniert, wenn sie alleine durchgeführt wird. Diese Massnahme kann nur dann mit Förderbeiträgen unterstützt werden, wenn zusätzliche Sanierungsarbeiten im Bereich der Gebäudehülle und/oder den technischen Installationen vorgenommen werden.
6. Fensterersatz
Das Gebäudeprogramm gewährt keine Unterstützungsmittel für den alleinigen Ersatz von Fenstern. Diese Massnahme kann nur dann mit Förderbeiträgen unterstützt werden, wenn zusätzliche Sanierungsarbeiten im Bereich der Gebäudehülle und/oder den technischen Installationen vorgenommen werden.
Beim Ersatz von Fenstern sollte man nicht nur die Dämmwirkung der Verglasung beachten (U-Wert), ein wichtiger Faktor ist auch ihre Durchlässigkeit für sichtbares Licht (Lichttransmissionsgrad) sowie für die nicht sichtbare Sonnenenergie (g-Wert oder "solare Gewinne").
7. Ersatz von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen (Öl- oder Erdgas) oder Elektroheizungen durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien
Ziel dieser Fördermittelvergabe ist es, die CO2-Emissionen der Schweiz zu begrenzen und die Effizienz der Heizungen, die Strom verbrauchen, zu steigern. Die neue Heizungsinstallation muss eine "Leistungsgarantie" aufweisen, die bestätigt, dass die Anlage auf das Gebäude zugeschnitten ist, richtig installiert und korrekt eingestellt ist.
8. Fernwärme (FW) und Fernwärmenetz
Es werden auch Förderbeiträge für die Errichtung eines Fernwärmeheizungsnetzes, für die Ausweitung eines Wärmenetzes auf bereits bestehende Gebäude und den Anschluss von neuen Gebäuden an ein bereits vorhandenes Wärmeverteilsystem gewährt. Erhält jedoch ein Wärmenetz bereits finanzielle Unstützung (zum Beispiel von der KliK-Stiftung), kann das Gebäude, das daran angeschlossen wird, keine – da in diesem Fall zusätzlichen – Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm erhalten.
9. Wärmepumpe
Eine Heizungsanlage mit Wärmepumpe (WP) kann sehr energieeffizient sein – unter der Voraussetzung, dass die Wärmepumpe ein Qualitätsprodukt ist, dass ihre Leistung dem Gebäudebedarf entspricht und dass sie richtig installiert und korrekt eingestellt ist. Aus diesem Grund können nur Fördergelder für die Qualitätsgarantie der WP und die Leistungsgarantie der Installation gesprochen werden, was als Wärmepumpen-System Modul (WPSM) bezeichnet wird.
10. Heizen mit Holz
Holz ist ein erneuerbarer Brennstoff, wenn der Wald gut bewirtschaftet ist. Hinzu kommt, dass Holz lokal verfügbar ist, was die Transportwege verkürzt. Ein mit Holz gefeuerter Heizkessel kann jedoch die örtliche Luftverschmutzung verstärken. Deshalb ist es wichtig, dass eine Holzheizung die Luftreinhalteverordnung (LRV) einhält.
Um Förderbeiträge zu erhalten, muss die Installation vom Verein Holzenergie Schweiz anerkannt sein und über eine Leistungsgarantie EnergieSchweiz verfügen.
11. Installation von Heizungs-Rohrleitungen
Wird ein Gebäude mit elektrischen Heizkörpern oder mit einem einfachen Öl- oder Gasofen geheizt, besitzt es keine Rohrleitungen, die das warme Heizungswasser in die verschiedenen Räume und Stockwerke leiten. Ersetzt man solche Heizungsvorrichtungen (durch eine Anlage mit Wärmepumpe oder eine Holzheizung, oder schliesst man das Gebäude an ein Wärmenetz an), kann man von zusätzlichen Subventionen profitieren, um ein Rohrleitungssystem für die Heizkörper oder für die Bodenheizung zu installieren.
12. Thermische Sonnenkollektore
Thermische Sonnenkollektoren nutzen die Wärme der Sonne und produzieren damit warmes Brauchwasser; sie können auch unterstützend zur Gebäudeheizung eingesetzt werden. Ist das Gebäude mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe ausgestattet, kann mit der Sonnenwärme auch das Erdreich wieder erwärmt werden, aus dem im Winder die Energie über geothermischen Erdsonden bezogen wird.
Um in den Genuss von Subventionen zu gelangen, muss die Installation über eine validierte Leistungsgarantie Solarwärme (VLG) von Swissolar / SuisseEnergie verfügen.
13. Photovoltaik-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen werden vom Gebäudeprogramm nicht berücksichtigt, da sie bereits anderweitig subventioniert werden (Pronovo). Informieren Sie sich beim Kanton, dem zuständigen Elektrizitätsverteiler und spezialisierten Installateuren.
14. Erweiterung und Umnutzung
In der Regel ist eine Umnutzung eines nicht geheizten Lokals in einen Wohnbereich nicht subventionsberechtigt, denn die geltenden Wärmedämm-Normen müssen eingehalten sein. Es können jedoch je nach Art und Grösse der Projekte auch Ausnahmen gewährt werden.
Klimaschutz und Schutz der nächsten Umgebung für die Bewohner
Es ist bekannt, dass ein Gebäude, das seinen Öl- oder Gasverbrauch senkt, weniger schädliche Auswirkungen auf das Klima unserer Erde hat. Dies bedeutet zugleich, dass es auch weniger Rauch (und damit weniger Schadstoffe) in die Luft entlässt, die von den Menschen in seiner unmittelbaren Nähe eingeatmet wird.
Finanzielle Aspekte
Die Sanierungsarbeiten an einem Gebäude können dessen Energieverbrauch um mehr als 50% verringern. Sie steigern deshalb seinen Wert auf dem Immobilienmarkt, sei es für den Verkauf, für ein Hypothekendarlehen oder für die Vermietung. In dieser Hinsicht darf man natürlich bei der Berechnung einer Mieterhöhung im Anschluss an die Sanierungsarbeiten die Fördergelder nicht in die zu amortisierenden Investitionen einbeziehen!
Steuerabzüge
Direkte Bundessteuer • Natürliche Personen können die normalen Unterhaltskosten sowie wertvermehrende Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, von den direkten Bundessteuern abziehen. Abzugsfähig sind natürlich nur die selbst getragenen Kosten: Die gewährten Fördergelder können nicht abgezogen werden.
Kantonale Steuern • Die Kantone wenden nicht alle dieselben Besteuerungsgrundsätze an, auch wenn sie denen der direkten Bundessteuer oft ähnlich sind. Man muss sich deshalb bei der kantonalen Steuerbehörde seines Wohnorts und des Standortes der Liegenschaft informieren.
Oft ist es sinnvoll, grössere Unterhaltsarbeiten so zu organisieren, dass die Steuerabzüge auf zwei Jahre verteilt werden können.
Komfortsteigerung
Im Winter sind die Wände, Decken, Böden und Fenster eines gut wärmegedämmten Gebäudes nicht kalt: In den Räumen gibt es daher weniger Luftzug und auch weniger Kondensationsfeuchtigkeit auf den Fenstern und Aussenwänden (und deshalb ein kleineres Risiko für Schimmelbildung). Ferner kann eine gut durchdachte Lüftungsanlage den Wohnkomfort und die Gesundheit verbessern. Ausserdem erwärmt sich ein gut isoliertes Gebäude unter der sengenden Sonnenhitze im Sommer weniger schnell und die Wohnräume bleiben länger wohltemperiert. Auch sind Lärm und Geräusche von aussen weniger vernehmbar.
Die kleinen Wildtiere nicht vergessen
Meisen, Schwalben, Fledermäuse und Co.: Es gibt zahlreiche kleine Tiere, die im Dachgebälk, in den Mauerritzen oder unter den Ziegeln Schutz suchen. Mit den Renovationsarbeiten verschwinden diese Unterschlüpfe. Man kann aber die Baugerüste nutzen, um Nistkästen am Dach anzubringen.
Gebäudesanierungen: Vogel- und fledermausfreundlich – Bundesamt für Umwelt.
Radon
Radon ist ein gesundheitsschädliches radioaktives Gas, das natürlicherweise im Boden vorkommt und ausströmt. Dichte Fundamente und eine gute Lüftung helfen zu vermeiden, dass man es in zu grossen Konzentrationen einatmet.
Vorsicht Asbest!
In der Vergangenheit wurden Baumaterialien verwendet, die sich schliesslich als gesundheitsschädlich herausstellten: insbesondere Asbest, Polychlorbiphenyl (PCB) und Blei. Bei Renovationsarbeiten (oder Gebäudeabrissen) kann es sehr gefährlich sein, die dabei entstehenden Stäube einzuatmen, und durch die Baustelle kann auch die Umgebung kontaminiert werden. Je nach Alter des Gebäudes ist eine "Asbest-Diagnose" notwendig, bevor bestimmte Arbeiten durchgeführt werden dürfen.
Asbest, auf www.suva.ch
ConsoBat
ConsoBat ist ein Rechner (nur auf französisch), mit dem der Energieverbrauch eines Gebäudes in Bezug auf die lokalen meteorologischen Bedingungen, die seinen Heizbedarf beeinflussen (Heizgradtage und Heiztage), nachvollzogen werden kann. ConsoBat erlaubt es insbesondere, Unregelmässigkeiten beim Verbrauch aufzuspüren, die sonst unbemerkt geblieben wären.
GEAK
Der GEAK ist der GebäudeEnergieAusweis der Kantone, eine Art Energie-Etikette, die ein Gebäude anhand dreier Bewertungskategorien beurteilt: die Effizienz seiner Gebäudehülle, die Gesamtenergie- und Umwelteffizienz (CO2) seiner technischen Anlagen, und seine direkten CO2-Emissionen.
Der GEAK wird von zertifizierten GEAK-Experten ausgestellt (gebührenpflichtig). Unter der Voraussetzung, dass sich das Gebäude um mehrere GEAK-Effizienzklassen verbessert, werden Fördergelder gewährt.
Für bestimmte Subventionen wird ein GEAK®Plus verlangt: Er schlägt mögliche Szenarien für die Sanierung vor. In einigen Kantonen werden auch Fördergelder für die Erstellung eines GEAK®Plus durch einen Experten gewährt.
Minergie
Minergie schlägt eine Zertifizierung für Energieeffizienz, Umweltqualität und Komfort vor. Qualitätssiegel können auch in der Bauphase oder für die Sanierung vergeben werden. Es existieren mehrere Minergie-Zertifikate (kostenpflichtig), die vom Immobiliensektor wie auch von den Banken anerkannt werden. Fördergelder werden für neue Gebäude (Minergie-P) oder für Sanierungen (Minergie oder Minergie-P) gesprochen.
Nützliche Informationen über Fördergelder:
- Die Fördergelder werden für Gebäude gesprochen, die im Besitz von natürlichen Personen, juristischen Personen (Gesellschaften, Kooperativen, Stiftungen etc.) oder Gemeinden sind – aber nicht für Gebäude, die im Eigentum von Bund oder den Kantonen stehen. Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, können keine Fördergelder erhalten.
- Die Fördergelder des Gebäudeprogramms können gewährt werden für eine Einzelmassnahme, für eine Sanierung in mehreren Etappen oder für eine umfassende Gebäudesanierung ohne Etappierung, die auf einer Baustelle durchgeführt wird.
- Bevor Fördergelder für eine Gebäudeisolation von über CHF 10'000.- gesprochen werden verlangt der zuständige Kanton, dass das Gebäude von einem anerkannten Experten begutachtet wird, der ein GEAK®Plus erstellt: mit einem Energieberatungsbericht weist er dem Gebäude eine Energieeffizienzklasse zu und schlägt mögliche Szenarien für die Sanierung vor.
> GEAK - In der Regel erteilt das Gebäudeprogramm keine Fördergelder für Erweiterungen oder Aufstockungen: das ist verständlich, da für solche Bauvorhaben die Gesetzgebung eingehalten und nach aktuell gültigen Energieeffizienz-Normen gebaut werden muss.
- Es werden keine Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm gewährt für folgende Massnahmen, wenn sie allein durchgeführt werden: Fensterersatz, Wärmedämmung der obersten Geschossdecke im Dachstock, Isolation der Kellerdecke, Isolation von Innenwänden gegen nicht geheizte Räume.
- In allen Fällen muss das Födergesuch vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden. Einige Kantone verlangen sogar, dass die Arbeiten ohne die formelle Gewährung der Subvention nicht begonnen werden dürfen (dies trifft auch für den Materialkauf zu).
- Auf den Websites der Kantonalen Energie- und Umweltfachstellen findet man zusätzlich zum Gebäudeprogramm weitere Möglichkeiten für Finanzierungshilfen, zum Beispiel für den Ersatz eines Elektroboilers oder einer Umwälzpumpe für die Heizung.
- Auf den ersten Blick können die Bedingungen für den Erhalt von Fördergeldern sehr streng und restriktiv erscheinen. Es gibt aber mehrere gute Gründe, die dies erklären: Eine Subvention muss förderungsberechtigt sein (es werden keine Massnahmen subventioniert, die ein Hausbesitzer obligatorisch durchführen lassen muss), sie muss energieeffizient sein (die Sanierungsarbeiten müssen Energieeinsparungen und eine Verringerung der CO2-Emissionen in der Höhe der Fördergelder erbringen), sie muss zielgerichtet sein (es muss vermieden werden, dass die selben Arbeiten zweimal subventioniert werden) und sie muss administrativ rationell zu bewältigen sein (die Kosten für die Behandlung eines Gesuchs müssen im Verhältnis zum Förderbetrag stehen).
Nützliche Links
Bei Recherchen im Internet stösst man auf mehrere Websites, die über Sanierungen und Fördergeldern informieren. Einige stammen direkt vom Bund und den Kantonen, andere werden von Fachverbänden oder Verkäufern von Baumaterial und Installationen unterhalten. Hier sind einige der unverzichtbarsten aufgelistet:
Das Gebäudeprogramm • Das Förderprogramm von Bund und den Kantonen
EnergieFranken • Alle Förderprogramme von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden
GEAK • Informationen über den Gebäudeenergieausweis der Kantone
EnergieSchweiz • Infos, Links und nützliche Dokumente zu Erneuerungsarbeiten
Pronovo • Vergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen
Stiftung KliK • Finanzielle Unterstützung für die Reduktion von CO2-Emissionen, insbesondere für die Modernisierung der Gebäudeautomation im Bereich der Regelungen von Heizung, Lüftung, Beschattung und Beleuchtung